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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
Kosovo-Familie: Die strafbare Abtreibung war nicht zu beweisenFreispruch für Schwiegermutter und Ehemann in den Hauptanklagepunkten / Widersprüchliches Opfer Von Peter Knechtli Urteil im Fall einer strafbaren Abtreibung: Eine unglaubwürdig aussagende Kosovarin und gravierende Ermittlungs-Mängel der Kriminalpolizei führten heute Mittwochabend zu Freisprüchen in den Hauptanklagepunkten. Das Basler Strafgericht verurteilte den Ehemann der Klägerin nur wegen häuslicher Gewalt. Es ist die Aufgabe eines Strafgerichts, Fakten zu erkennen, Widersprüche zu orten und falsche Spuren zu entlarven, bevor es das Urteil fällt. Im aussergewöhnlichen Fall, in den es um den Tatbestand eines strafbaren Schwangerschafts-Abbruchs innerhalb einer kosovarischen Familie ging, hatte das Basler Strafgericht unter dem Vorsitz von René Ernst Mühe, unbestreitbare Fakten zu erkennen. 6. Februar 2019
"Hat kaum Konsequenzen" Danke für diese Artikel. Leider ist es ein Klassiker in unserem Rechtssystem. Wenn sich Menschen am Geldv ergehen und keine Person körperlich zu Schaden kommt, gibt es mehrjährige Freiheitsstrafen. Ausser es handelt sich um Milliardenbeträge. Da kommen auch alle frei. Fredi Jaberg, Bubendorf "Unkorrekter Titel" Mit dem Titel "Die strafbare Abtreibung war nicht zu beweisen" wird der falsche Eindruck erweckt, dass es tatsächlich eine "strafbare Abtreibung" gegeben habe, aber einfach die Täterschaft nicht bewiesen werden konnte. Korrekterweise müsste der Titel wenn schon wie folgt lauten "Eine strafbare Abtreibung war nicht zu beweisen". Vor vielen Jahren berichtete die Basler Zeitung über einen Raubüberfall mit dem Titel: "Räuber freigesprochen". Genauso unkorrekt ist der von OnlineReports in diesem Fall des Vorwurf einer strafbaren Abtreibung verwendete Titel. Christoph Dumartheray, Verteidiger des beschuldigten Ehemannes, Basel |
Baselbieter Gefängnissen |
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Auch hier sind Fehler passiert |
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Haltestelle Feldbergstrasse: Kante zu hoch gebaut
Das Trottoir wird nochmals aufgerissen und die Tramstation temporär versetzt.
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20 Jahre Joker in
Sissach – mit demselben Wirt
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Swisscom stellt die öffentlichen Besichtigungen auf St. Chrischona ein.
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