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"Ich erkannte sie wieder": Münsterfährimaa Thurneysen, Metallgeländer

Eine blutig-wahre Fährimaa-Geschichte vor Gericht

Jacques Thurneysen, Fährimaa der Basler Münsterfähre, kam einem anhänglichen Schwimmer zu nahe


Von Peter Knechtli


Jacques Thurneysen, Fährimaa der Basler Münsterfähre, muss vor Gericht: Er vertrieb einen Rheinschwimmer, der die Fähre in sein Schwimmerlebnis einbeziehen wollte, mit einem Bierkrug – und fügte dem ungebetenen Gast bleibende Schäden an der Hand zu.


Still fliesst milchgrün der Rhein vorbei, unter dunklen Wolken wirbelt ein eisiger Wind talaufwärts. Am Grossbasler Ufer unterhalb der Pfalz. Gäste klingeln mit der Glocke und vom gegenüberliegenden Ufer nähert sich am buntbeflaggten Gierseil der "Leu", die Münsterfähre – wie eine letzte Spur von Leben, das in dieser unwirtlichen Umgebung noch geblieben ist.

Aus der beheizten Kabine tritt in seinem regenbogenfarbenen Pullover Jacques Thurneysen, 60-jährig, seit über zwanzig Jahren Fährimaa, verantwortungsbewusst, zweifellos. Trotz der bissigen Kälte trägt er nur Sandalen – und regenbogenfarbene Socken. Er legt am Steg sorgfältig an, sichert seine Fähre und lässt den einzigen Gast einsteigen. Der Fährmann ist seit Sommer Angeklagter.

Konfrontation in der Schifffahrtsrinne

Damals vor zweieinhalb Jahren, am 28. Juli 2008, muss eine ganz andere Szenerie geherrscht haben. Sommer, Wärme, Lebensfreude – und Rheinschwimmer, die sich von den Fluten flussabwärts treiben liessen. Gegen 16.40 Uhr bemerkte der Fährmann etwa 20 Meter vom Grossbasler Ufer entfernt mitten in der Schifffahrtsrinne zwei nicht mehr ganz junge Schwimmer, die Kurs auf den "Leu" nahmen.

Die Beiden seien ihm bekannt vorgekommen. Schon früher seien sie ("sie sahen sich als Rheinpiraten") auf offenem Fluss in die Fähre eingestiegen. "Sie zahlten nicht, sie redeten nichts und sprangen wieder in den Rhein." Einmal habe er versucht, sie mit einem Besen von ihrem Sprung-Vergnügen abzuhalten und zu vertreiben. Denn erstens wirke bei Niederwasser ein Schwimmer, der an der Fähre anhängt, "wie es Bremsklotz", was gefährlich sei. Und zweitens lasse er "niemanden von der Fähre springen, wenn es Leute drauf hat", sagt der Kapitän des unmotorisierten Gefährts.

Als sich die beiden Wasserratten nun an diesem 28. Juli des Fährimaas Reich wieder näherten, stellte er die laut seinen Angaben vollbesetzte Fähre in die Strömung – in der Hoffnung, die Schwimmer würden flussabwärts getrieben. Als sie das Boot trotzdem erreichten, nahm der Fährmann einen Bierkrug und schlug dem einen ungebetenen Gast ohne Vorwarnung und "mit voller Wucht" (so die Anklageschrift) auf die Hände, die das metallene Geländer (Bild oben) umklammerten.

Bierkrug ohne Boden und durchtrennte Sehnen

Beim ersten oder zweiten Schlag löste sich der Glasboden des Bierkrugs – was der Angeklagte "nicht bemerkt" habe, wie er OnlineReports sagte. Dennoch schlug er laut Staatsanwaltschaft weiter auf die Hände des Schwimmers ein und fügte ihm auf diese Weise tiefe Schnittwunden bei, wobei mehrere Sehnen durchtrennt wurden. Er habe "nicht gedacht, dass sich ein Bierkrug zum Schneidewerkzeug entwickelt", und er auch "kein Blut gesehen, nichts!", weshalb "ich nicht davon ausgegangen bin, dass er verletzt ist". Er habe auch "erst später" wahrgenommen, "dass der Glasboden weg war", sagt der Regenbogen-Mann eine Woche vor dem Gerichtstermin.

Die Anklage wirft ihm nun einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, Nötigung und Unterlassen der Nothilfe vor. Für den Rhein-Piraten, der in Begleitung seines Kollegen verletzt ans Kleinbasler Ufer schwamm, hatte die Abwehraktion des Fährmannes fatale Folgen: Fünf traumatisch durchtrennte Extensorsehnen an beiden Händen, Notoperation im Universitätsspital, Antibiotikaprophylaxe, mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit, möglicher bleibender Schaden.

Die Staatsanwältin, die sich von der Gerichtsverhandlung dispensieren liess, betragt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten auf zwei Jahre Probezeit. Jacques Thurneysen hatte seinem "Rhein-Piraten" nach dem Vorfall einen Brief geschrieben und sich für die ihm zugefügten Beeinträchtigungen entschuldigt. Der Schwimmer antwortete – per Strafanzeige. Die Verhandlung findet am Nachmittag des 28. Januar statt. Das Gericht muss dann herausfinden, welche Version der Geschichte wahr ist, die Fährimaa und Schwimmer erzählen.

Am 16. Oktober 2008, keine drei Monate nach dem Bierkrug-Duell, rettete Thurneysen einen Lebensmüden, der von der Wettsteinbrücke gesprungen war.

21. Januar 2011

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