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Um den Guggemuusig-Namen "Bebbi Stompers" (Bild: offizielles Signet) dreht sich ein grotesker Streit

Bitter ernster Basler Guggen-Krach

Dissidente wollen traditionelle Guggemuusig "Bebbi Stompers" mit Marken-Trick ausspielen


Von Peter Knechtli


Das gab es an der Basler Fasnacht noch nie: Ehemalige Mitglieder der Guggemuusig "Bebbi Stompers" beanspruchen per Markenschutz denselben Namen und drohen mit Gericht. Der Stamm-Guggemuusig wollen sie notfalls gerichtlich verbieten, unter "Bebbi Stompers" durch Strassen und Gassen zu ziehen.


Das bizarre Ungemach zeichnete sich schon an der letztjährigen Generalversammlung der seit 33 Jahren schränzenden "Bebbi Stompers" ab: Der frühere Obmann Theodor Willimann, wohnhaft in Arisdorf BL, eröffnete der staunenden Basis, dass er mit vier weiteren Mitgliedern austreten werde. Mehr noch: Er habe den Markennamen "Bebbi Stompers" durch Eintrag im Schweizerischen Markennamen-Register gekauft. Die Guggemuusig sei künftighin nicht mehr befugt, unter diesem Label aufzutreten.

Willimann machte gegenüber OnlineReports Ehrengründe geltend: "Die verdienen diesen Namen nicht mehr!" In Nürnberg, so rechnet Willimann mit der Stammgugge ab, sei es zu Zechprellerei gekommen, die bis heute nicht bereinigt sei. An ihn gerichtete Vorwürfe, er habe es in Form allfälliger Lizenzabgaben lediglich auf das Vereinsvermögen abgesehen, stellte Willimann strikte in Abrede.

Ein langjähriges Gugge-Mitglied ist indes heute noch darüber geschockt, wie Willimann damals auftrat: "Wir kamen uns an dieser Versammlung vor wie nasse Pudel, die man gerade aus dem Rhein gefischt hat."

Willimann mit ultimativen Forderungen

Auf die diesjährige Fasnacht vom 22. bis 25. Februar bereiteten sich die verbliebenen 26 Aktivmitglieder dennoch wie üblich als "Bebbi Stompers" vor: Unter diesem Namen meldeten sie sich beim Fasnachts-Comité an, auch figurieren sie wie gewohnt im Fasnachtsführer "Rädäbäng".

Dies aber kam dem bundesamtlich zertifizierten "Bebbi Stomper" Willimann in den falschen Hals. Er kehrte alles vor, dass den Posaunern und Trompetern als "Bebbi Stompers" künftig Tuten und Blasen vergeht. In einem Einschreibebrief vom 14. Januar dieses Jahres drohte Willimann dem amtierenden Präsidenten Markus Wirz im Ton eines Oberbefehlshabers mit Gericht: Die "Guggisten" hätten an der kommenden Fasnacht vom 22. bis 25. Februar "peinlichst darauf zu achten, dass der Name Bebbi Stompers in keinster Weise und Form erscheint" - faktische Zensur.

Wie die Stompers auf diese ernstgemeinte Drohung des dissidenten Bläsers reagieren werden, will Obmann Markus Wirz ("wir können uns keine hohen Gerichtskosten leisten") erst noch abklären. Seine persönliche Meinung: "Wir laufen ganz normal mit Beschriftung."

Comité-Obmann hält Vorgehen für "unfair"

Alex Fischer, als Obmann des Comités ranghöchster Fasnächtler, hält es für "grotesk traurig und bedenklich", dass sich Fasnächtler gerichtlich bekämpfen wollen. Fischer, im zivilen Beruf Anwalt, empfindet das Vorgehen Willimanns und seiner Gruppe als "unfair" und steht nach bisherigem Wissensstand auf der Seite der Alt-Stompers: "Jene, die bisher in guten Treuen den Namen benutzten, dürfen ihn in guten Treuen weiter benützen. Auch dürfen sie wie bisher ihren Keller betreiben aber keine neuartigen Aktivitäten entfalten."

Das Markenschutzgesetz schränzt Neu-Stomper Willimann mitten ins Gesicht: Der blosse Eintrag im Markenregister, so Fischer gegenüber der SonntagsZeitung, genüge nicht, um eine seit Jahrzehnten aktive Guggemuusig des Namens - und somit ihrer eigentlichen Identität zu berauben.

Auch "Bern" gibt Zensur keine Chance

Dies bestätigt auch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern. Anja Herren, stellvertretende Leiterin der Markenabteilung: "Die neue Gruppe kann der alten nicht verbieten, ihre bisherigen Aktivitäten unter der bisher gebrauchten Bezeichnung im gleichen Umfang weiterzuführen."

Der Krach hat durchaus schweizerischen Modell-Charakter: Er zeigt, dass der Eintrag eines Vereinsnamens im Markenregister nicht ausreicht, um eine bestehende Gruppe auf kaltem Weg und ohne demokratische Legitimation ins Abseits zu stellen.

24. Januar 1999


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